Rechtsanwaltskanzlei Mag. Erich Münzker

Unsere Kanzlei befindet sich direkt gegenüber dem Schloss im Zentrum von Wolkersdorf mit ausreichend zur Verfügung stehenden Parkplätzen vor dem Schloss. Den Zugang zur Kanzlei finden Sie beim Eingang zum Gebäude in der Hofgartenstraße 35, wo Sie unsere Kanzleiräumlichkeiten im ersten Stock bei Top 10 finden.
Mit unserem Team stehen wir Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung, wir nehmen uns Zeit für Sie!
Rufen Sie uns einfach an: +43 2245 25797


Mag. Erich Münzker

Mit Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften am Juridicum in Wien stand nach dem Grundwehrdienst die Gerichtspraxis am Programm.

Um danach Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten zu sammeln, folgte eine Anstellung als Konzipient in einer Masseverwalterkanzlei in Döbling, gefolgt von einer Wirtschaftskanzlei in der Inneren Stadt in Wien.

Mit einem Kollegen wurde im Jahr 2002 eine Kanzlei in der Neubaugasse 8 in 1070 Wien eröffnet. Ab 2006 gab es eine Sprechstelle in Wolkersdorf, um vielen Mandanten den Weg nach Wien zu einer persönlichen Besprechung zu ersparen.

Im April 2017 wurde auf Grund der wachsenden Anfragen die Kanzlei am Schlossplatz 3 (Eingang Hofgartenstraße 35) in 2120 Wolkersdorf eröffnet.


Unsere Fachgebiete und Schwerpunkte

Wir beraten Sie beginnend bei der Gründung Ihres Unternehmens beginnend bei der inhaltlichen Gestaltung der dafür notwendigen Verträge und der folgenden Eintragung Ihrer Firma im Firmenbuch.

Gerade bei der Gründung sollte der Inhalt des Gesellschaftsvertrages und die darin geregelten Rechte und Pflichten der Gesellschafter gut überlegt und genau geregelt werden.

Auch wenn sich nach der Eintragung im Firmenbuch die Verhältnisse ändern stehen wir Ihnen zur inhaltlichen Anpassung oder Neuerstellung der Verträge zur Verfügung.

So etwa wenn im Zuge der Entwicklung des Unternehmens auch weitere Gesellschafter Anteile erwerben wollen errichten wir gerne für Sie den jeweils notwenigen Kaufvertrag (Abtretungsvertrag) über die kaufgegenständlichen Gesellschaftsanteile.

Zusammengefasst betreuen wir Unternehmen von der Gründung an bei ihrer gesellschafsrechtlichen Entwicklung und erstellen sowie prüfen für Sie insbesondere folgende Schriftstücke:

  • Gesellschaftsvertrag samt allfälliger Änderungen

  • Gesellschaftervereinbarungen

  • Abtretungsverträge (Kaufvertrag für Gesellschaftsanteile)

  • Musterzeichnungen

  • Gesellschafterbeschlüsse (Umlaufbeschlüsse)

und weitere nach dem jeweiligen Bedarf zu erstellende Erklärungen und Vereinbarungen.

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne vor einer Gesellschaftsgründung, begleiten wir Sie während Ihres unternehmerischen Wirkens und helfen Ihnen bei einer allfälligen Änderung der Gesellschaftsstruktur.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Im Zuge der langjährigen Tätigkeit unserer Kanzlei haben wir bereits viele unterschiedliche Verträge erstellt und bei jedem Vertrag die Interessen unserer Mandanten bestmöglich berücksichtigt.

Gerne erstellen und prüfen wir für Sie insbesondere:

  • Schenkungsverträge

  • Kaufverträge über Liegenschaften und Eigentumswohnungen

  • Dienstbarkeitsverträge (Wohnrecht, Belastungs- u. Veräußerungsverbot, Geh- und Fahrrecht, etc.)

  • Mietverträge nach MRG und/oder ABGB

  • Bauträgerverträge

  • Baurechtsverträge

  • Gesellschaftsverträge (Abtretungsverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, etc.)

  • Eheverträge

  • Vereinbarungen gemäß § 55a EheG (Einvernehmliche Scheidung)

und noch weitere hier nicht gesondert aufgezählte Verträge.

Bei unserer Beratung und der anschießenden inhaltlichen Gestaltung dieser Verträge vertreten wir bestmöglich die Interessen unserer Mandanten! Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Unter diesem Begriff verstehen wir die Beratung und Erstellung von Vereinbarungen zwischen Eheleuten bereits vor, während und auch nach der Scheidung.

Bereits vor der Eheschließung ist es möglich einen Ehevertrag zu schließen, mit welchem persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten geregelt werden können, soweit vertragliche Regelungen in diesen Bereichen zulässig sind.

Zu diesem Rechtsbereich zählen auch Unterhaltsvereinbarungen zwischen Ehegatten während aufrechter Ehe sowie der Kindesunterhalt nach Auflösung des gemeinsamen Haushaltes.

Sollte eine Scheidung unvermeidbar sein, erstellen wir im Interessen unserer Mandanten Scheidungsvereinbarungen für eine einvernehmliche Scheidung gemäß § 55a EheG, bieten aber auch unsere Unterstützung und Vertretungstätigkeit im strittigen Scheidungsverfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht an, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Das subjektive Erbrecht bezeichnet in Österreich das Recht, die ganze Verlassenschaft oder Teile davon zu erwerben.

Der Begriff „Erbrecht“ (im objektiven Sinn) bezeichnet darüber hinaus die Summe an Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod (Verstorbener) auf seine Rechtsnachfolger befassen. Das Erbrecht ist in Österreich vorwiegend im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und wurde mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2017 grundlegend reformiert.

Es ist daher zweckmäßig sich vor der Verfassung eines Testamentes rechtlichen Rat einzuholen, um seine Verfügungen auch in rechtlicher Hinsicht so zu formulieren, dass der eigene letzte Wille nach dem Ableben auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten über Ihr Vermögen letztwillig zu verfügen im Rahmen eines persönlichen Besprechungstermins. Selbstverständlich können wir auch das Testament für Sie errichten.

Des Weiteren bieten wir Ihnen auch an Sie in einem Verlassenschaftsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen als Erbe wahrzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem eine ausführliche Beratung, die für Sie passende Erbantrittserklärung abzugeben, die Wirksamkeit eines Testamentes zu bestreiten bzw. Sie bei widerstreitenden Erbantrittserklärungen auch vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie dies wünschen können wir auch die Verlassenschaft für Sie als Erbe unter bestimmten Voraussetzungen abwickeln.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Wenn Sie eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes zugestellt bekommen oder an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, können Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem Anliegen an unsere Kanzlei wenden.

Wir vertreten Sie im Verwaltungsstrafverfahren und helfen Ihnen Ihren Rechtsstandpunkt gegenüber der Behörde zu vertreten und im Fall eines unberechtigten Tatvorwurfes die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall setzen wir uns dafür ein, dass Sie Ihre Reparaturkosten ersetzt bekommen und im Fall einer Verletzung ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten. Sollten Sie schwere Verletzungen erlitten haben besteht auch die Möglichkeit ein Feststellungsurteil zu erwirken, auf Grund dessen Sie auch für zukünftige, derzeit nicht bekannte Schäden Schadenersatz erhalten.

Umgekehrt können wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Abwehr von ungerechtfertigt erhobenen Forderungen aus einem Verkehrsunfall behilflich sein und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss
(siehe auch https://www.bma.gv.at/Themen/Arbeitsrecht.html).

Unsere Kanzlei ist in diesem Rechtsgebiet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tätig.

Wir erstellen und prüfen für Sie Arbeits- und Dienstverträge und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten zur inhaltlichen Gestaltung.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei den Vertragsverhandlungen behilflich und begleiten Sie auch gerne zu diesen Terminen.

Sollte es unterschiedliche Interpretationen des Vertragsinhaltes geben helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wenn keine einvernehmliche Regelung möglich ist vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht, um Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche zu wahren.

Zur Besprechung Ihrer Anliegen stehen wir Ihnen gerne nach telefonischer Terminvereinbarung in unserer Kanzlei zur Verfügung.

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Mängel an der Sache und/oder Mängel an den zugesagten Rechten (§ 922 ff ABGB.

Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften gewähr leisten und dafür einstehen.

Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel beim hergestellten Werk, wenn dieses nicht dem vereinbarten Zustand entspricht und entweder in der Quantität oder Qualität vom Vertragsinhalt abweicht.

Eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen.

Werden besondere Eigenschaften einer Sache oder eines Werkes ausdrücklich vereinbart, stellt das Fehlen dieser Eigenschaften einen Mangel dar, unabhängig davon, ob die Sache oder das Werk die gewöhnlichen Eigenschaften aufweist (bedungene Eigenschaft).

Bei Vorliegen eines Mangels vertreten wir Ihre Interessen durch Geltendmachung der Ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe gegenüber Ihrem Vertragspartner, sowohl außergerichtlich als auch bei Ablehnung der Ihnen zustehenden Ansprüche im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Geldforderungen gegenüber anderen Personen (sowohl natürliche als auch juristische Personen) auf Grund von vertraglichen Vereinbarungen oder bereits vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit unserer Kanzlei vom ersten Anspruchschreiben an den Schuldner über allfällige Vergleichsgespräche bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Exekution.

Zu diesem Bereich zählt aber auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei einem vorwerfbaren Verhalten (Verschulden) des Schädigers aber auch von verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüchen, wenn die erworbene Ware oder Leistung bei deren Übergabe bzw. Fertigstellung nicht die vertraglichen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaft aufweist. Aber auch Meinungsverschiedenheiten und deren Geltendmachung im Zusammenhang mit einer Liegenschaft sind umfasst.

Unter diesen sehr weiten Begriff fallen noch zahlreiche andere Rechtsgebiete, sodass die von unserer Kanzlei abgedeckten Bereiche an dieser Stelle nicht umfassend dargestellt werden können.

Bei einem Problem in diesem Bereich wenden Sie sich einfach an unsere Kanzlei zur Erörterung der rechtlichen Möglichkeiten und vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin.

Es wird zwischen Justizstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht unterschieden. Um welches Strafrecht es sich handelt, erkennt man daran, ob eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht die Strafe verhängt.

Justizstrafrecht
Im Justizstrafrecht (Kriminalstrafrecht, nur Strafrecht, Strafrecht im engeren Sinn) verhängt ein Gericht die Strafe. Es geht hier überwiegend um die Bestrafung aufgrund schwerster Straftaten, wie Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc. Im Justizstrafrecht entscheidet ein Richter aufgrund einer Anklage eines Staatsanwaltes oder einer Privatperson (Anklageprozess).

Verwaltungsstrafrecht
Im Verwaltungsstrafrecht verhängt eine Verwaltungsbehörde die Strafe. Es handelt sich meistens um Taten mit minderer Sozialschädlichkeit, wie z. B.: Geschwindigkeitsüberschreitung, Lärmbelästigung
(siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_Österreich)).

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden oder Sie von einem solchen Verfahren Kenntnis erlangen, wenden Sie sich bei Bedarf umgehend an unsere Kanzlei, um telefonisch einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um Ihre Rechte und Interessen im Strafverfahren bestmöglich zu wahren und Ihre inhaltliche Verantwortung im Verfahren umfassend vorbereiten zu können.


Unser Team

Ob für Firmen- und Grundbuchanfragen, die Erstellung von Verträgen, Terminvereinbarungen oder Behörden- und Gerichtskontakte, wir helfen gerne.

Mag. Erich Münzker

Rechtsanwalt

Philipp Münzker

Philipp Münzker

Student

Anna Decker

Kanzleileiterin, Studentin

Caroline Vasi

Assistenz

Christina Eisenecker

Assistenz

Othello

Kanzleihund


Honorar/Vollmacht

Um Ihnen schon vorab einen Überblick zu verschaffen, welche Kosten auf Sie zukommen können, verweisen wir auf die Informations-Broschüre der Rechtsanwaltskammer, die Sie hier downloaden können. Wenn Sie uns beauftragen wollen, können Sie auch die nötige Vollmacht sowie unserer Auftragsbedingungen vorab downloaden:


Kontakt

Gerne können Sie uns per Telefon, E-Mail oder ganz einfach mit unserem Online-Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite kontaktieren, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten und bei Bedarf einen Termin mit Ihnen vereinbaren können.

Tel. +43 2245 25797
EMail: kanzlei@anwalt-wolkersdorf.at

Öffnungszeiten

Montag

08:30-12:00

13:30-17:00

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

08:30-12:00

13:30-15.30

So finden Sie uns:

Schlossplatz 3 (Eingang Hofgartenstraße 35 / Top 10)
A-2120 Wolkersdorf

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